Anweisungen und Verordnungen
Anweisungen und Verordnungen
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Haftungseinschränkung bei Kranzügen
Für Verlust und Beschädigung der mit Kran manipulierten Güter haftet die Müller Aarberg AG mit einem Maximalbetrag von CHF 500.00
Für Verlust und Beschädigung der mit Kran manipulierten Güter haftet die Müller Aarberg AG mit einem Maximalbetrag von CHF 500.00